Fördermöglichkeiten Heizung Förderung auf einen Blick
Die neue Förderung für den Heizungstausch:
- Grundförderung von 30% für den Einbau neuer Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien in Bestandsgebäuden
- Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, ist ein Effizienz-Bonus von zusätzlich 5% erhältlich - Für selbstnutzende Eigentümer/-innen = Klimageschwindigkeits-Bonus von 20% für den frühzeitigen Austausch besonders ineffizienter, alter Heizungen
- einkommensabhängiger Bonus von 30% für selbstnutzende Eigentümer/-innen mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen
=
- Boni können ergänzt werden, sie sind also kumulierbar.
- Zuschussförderung bis zu 70%
- Die maximal förderfähigen Ausgaben für den Heizungstausch betragen 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus bzw. die erste Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus. In einem Mehrparteienhaus erhöhen sich die maximal förderfähigen Ausgaben um jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste sowie um jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.
Zuschüsse für den Heizungstausch können – neu - bei der KfW
Wir nutzen febis bei der Beantragung – Wir reichen dort den Liefer- und Leistungsvertrag mit den Gebäudeeckdaten* ein woraufhin wir für den Kunden eine BZA-Nummer erhalten. Mit dieser Nummer kann der Kunde sich bei der KfW Bank registrieren und sie dort hochladen.
Standort und Baujahr des Hauses
Anzahl der Personen im Haushalt
Welche Sanierungsmaßnahmen wurden bereits getroffen / wurden überhaupt welche getroffen
Heizkörper/ Fußbodenheizung oder beides vorhanden?
Welche Heizungsart ist derzeit verbaut (Gas, Öl, Holz, Wärmepumpe)?
Aktueller Heizverbrauch
Dezentral oder zentrale Warmwasserversorgung?
Heizlastberechnung bereits vorhanden? (es sollte eine durchgeführt werden)
Liefer- und Leistungsvertrag:
Wir nutzen für die Beantragung den Liefer- und Leistungsvertrag von ernergie-fachberater.de
Schrittfolge für die Beantragung
1. Beauftragung Fachunternehmens: Angebot + Liefer- und Leistungsvertrag
2. Einreichung Liefervertrag durch Fachunternehmer im KfW Kundenportal
3. Alle Gebäudeeckdaten (siehe Erläuterung Förderung) einreichen
4. Prüfung der Unterlagen und Erhalt der BzA Nummer (Bestätigung zum Antrag/Finanzierungbestätigung)
5. weitere Antragstrecke durch Kunde und KfW
6. Maßnahme kann durchgeführt werden