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Fördermöglichkeiten Heizung Förderung auf einen Blick

Die neue Förderung für den Heizungstausch:

  • Grundförderung von 30% für den Einbau neuer Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien in Bestandsgebäuden
    - Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, ist ein Effizienz-Bonus von zusätzlich 5% erhältlich
  • Für selbstnutzende Eigentümer/-innen = Klimageschwindigkeits-Bonus von 20% für den frühzeitigen Austausch besonders ineffizienter, alter Heizungen
  • einkommensabhängiger Bonus von 30% für selbstnutzende Eigentümer/-innen mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen

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  • Boni können ergänzt werden, sie sind also kumulierbar.
  • Zuschussförderung bis zu 70%
  • Die maximal förderfähigen Ausgaben für den Heizungstausch betragen 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus bzw. die erste Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus. In einem Mehrparteienhaus erhöhen sich die maximal förderfähigen Ausgaben um jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste sowie um jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.
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Modernes Badezimmer mit grauen Steinfliesen, schwarzem Handtuchheizkörper und weißem Waschbecken

Zuschüsse für den Heizungstausch können – neu - bei der KfW

Wir nutzen febis bei der Beantragung – Wir reichen dort den Liefer- und Leistungsvertrag mit den Gebäudeeckdaten* ein woraufhin wir für den Kunden eine BZA-Nummer erhalten.  Mit dieser Nummer kann der Kunde sich bei der KfW Bank registrieren und sie dort hochladen.

Liefer- und Leistungsvertrag:

Wir nutzen für die Beantragung den Liefer- und Leistungsvertrag von ernergie-fachberater.de

Schrittfolge für die Beantragung

Antragsformular für Fördermöglichkeiten

Liefer- und/oder Leistungsvertrag (mit auflösender Bedingung)
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